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Eine Runde für den ausgedehnten Sparziergang in Dorfnähe!
Fuschlseeregion
Tel. +43(0) 6226/8384
incoming@fuschlseeregion.com
fuschlsee.salzkammergut.at/
Leicht Runde für Spaziergänge oder auch für einen kurzen Lauf gut geeignet.
Vom Ortszentrum der Dorfstraße entlang zur Tankstelle Wörndl (Hinterseestraße). Die Straße zwischen Tankstelle und Bushaltestelle hoch gehen, bei der ersten Kreuzung links abbiegen. Vor dem Kesselmannbauer rechts in den Waldweg zum Kühberg einbiegen. Dem Weg im Uhrzeigersinn folgen bis dieser in die Ramsaustraße mündet. Folgen sie dieser bis zur Hinterseestraße, queren diese und gehen über den Kirchenweg wieder retour ins Dorf.
Anreise über die A1 Westautobahn – Abfahrt Thalgau.
Folgen Sie in Hof bei Salzburg der Bundesstraße (B 158) bis zum Kreisverkehr Baderluck. Bei der 1. Ausfahrt biegen Sie in die Hinterseestraße ein und nach einigen Kilometern erreichen Sie Ihren Urlaubsort Faistenau.
Beim Ausgangspunkt sind ausreichend Parkplätze vorhanden.
Mit dem Bus
Vom Salzburger Hauptbahnhof gibt es beste Postbusverbindungen in die Fuschlseeregion bzw. nach Faistenau. Alle Busverbindungen finden Sie online unter www.svv-info.at.
Mit dem Zug
Infos über Zugverbindungen finden Sie unter www.oebb.at bzw. www.bahn.de
Mit dem Flugzeug
Der Salzburger Flughafen W.A. Mozart befindet sich in unmittelbarer Nähe der Stadt Salzburg. Die Buslinien 2 oder 27 bringen Sie zum Hauptbahnhof, wo Sie in den Postbus umsteigen können.
Einkehrmöglichkeiten:
Information der Reit und Pferdezuchtvereinigung Faistenau
Ein Teil des Weges wird auch von Reitern genutzt. Ein großes Anliegen der Reitvereinigung Faistenau ist ein harmonischer Umgang zwischen Reitern und Wanderer. Besonders wichtig dafür ist ein gegenseitiges rücksichtsvolles Verhalten. Bitte deshalb die Leinenpflcht einzuhalten, einen Sicherheitsabstand zu den Pferden halten und lauge Geräusche sowie hastige/schnelle Bewegungen zu vermeiden.
Leinenpflicht für Hunde
Im gesamten Gemeindegebiet von Faistenau ist seit 2009 die Hundeleinenzwang- und Hundekotentsorgungs-Verordnung in Kraft. Diese gilt auch auf sämtlichen Wanderwegen.
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