Ein einzigartiges Naturerleben, das Verschmelzen der eigenen Körperlichkeit mit den Kräften der Natur, ist für viele Wanderer eines der Hauptmotive für ihre ausgedehnten Touren
Ein einzigartiges Naturerleben, das Verschmelzen der eigenen Körperlichkeit mit den Kräften der Natur, ist für viele Wanderer eines der Hauptmotive für ihre ausgedehnten Touren. Eine wachsende Schar von FKK-Fans erachtet Kleidung dabei aber als unangenehmen Störfaktor, der intensiven Sinneseindrücken durch Wind, Sonne oder Regen im Weg steht. Daher trifft man in letzter Zeit immer häufiger auf begeisterte Nacktwanderer. Der Gesetzgeber steht diesem Trend jedoch in verschiedenen Ländern äußerst unterschiedlich gegenüber.
So gilt die Bundesrepublik Deutschland etwa als Mekka für wanderaffine Nudisten. Organisierte und angemeldete FKK-Touren erfreuen sich so großer Beliebtheit, dass bereits zwei offizielle Nacktwanderrouten umgesetzt wurden und sich eine dritte in Planung befindet. Die Schweizer Eidgenossen und die traditionell konservativeren Briten gehen mit dem Thema deutlich verklemmter um. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wurde ein Nacktwanderer wegen „grob unanständigen Benehmens“ zu einer Geldbuße von € 82 verdonnert und Britanniens rebellischster Alpennackedei, Stephen Gough, verbüßte für seine Leidenschaft sogar eine sechsjährige Haftstrafe.
Österreichische Freunde der Wander-FKK wiederum bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Seit auf der Postalm bei Strobl 20 Nacktwanderer aus Deutschland, Tschechien und der Schweiz gesichtet wurden, ist das Thema in aller Munde. Offiziell ist Nacktwandern in der Alpenrepublik erlaubt, der Wanderer muss sich jedoch von stark frequentierten Routen und Plätzen fernhalten, um „den öffentlichen Anstand“ zu wahren. Anderenfalls kann auch er zu einem Gefängnisaufenthalt von bis zu einem Jahr verurteil werden.
Ausführlichere Informationen zu dem immer populärer werdenden FKK-Wandertrend erhalten Sie unter: https://www.wanderdoerfer.at/blog/hier-laesst-man-fkk-freien-lauf
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